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Sozialversicherung
Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der
Abschluss einer Krankenversicherung
notwendig.
Die
studentische Selbstversicherung
bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine
freiwillige Selbstversicherung
möglich.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion