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Sozialversicherung
Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen
Sozialversicherungsabkommen
. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein
e-card
Ersatzbeleg abgeholt werden.
Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der
Abschluss einer Krankenversicherung
notwendig.
Die
studentische Selbstversicherung
bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine
freiwillige Selbstversicherung
möglich.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion