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Meldepflicht
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist
verpflichtet
, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Binnen drei Tagen
nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die
Anmeldung des Wohnsitzes
erfolgen.
Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer
Geldstrafe
bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion